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Hinweis:

Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber dazu, dass alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung erhalten (siehe § 14 Abs. 3 Gefahrstoffverordnung).

Die Beratung soll über die gesundheitsgefährdende Wirkung von Staub aufklären und dabei helfen, berufsbedingten Atemwegserkrankungen vorzubeugen und Arbeitsplätze menschengerecht zu gestalten.

 

Ihre Lunge ist kein Staubsauger

 

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